Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sie sind als sorgfältig formulierte Vorlage für Solo-Selbstständige im Bereich Buchhaltungsvorbereitung und Office-Dienstleistungen erstellt. Eine abschließende Rechtssicherheit ergibt sich erst nach individueller anwaltlicher Prüfung – diese empfiehlt sich vor erstmaligem Einsatz.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Agnieszka Anna Barkowski, handelnd unter „Digital Business Solutions" (nachfolgend „Anbieterin"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Office-, Buchhaltungs- und Beratungsleistungen.
- Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website der Anbieterin stellt kein bindendes Angebot dar, sondern lädt zur Anfrage ein.
- Der Vertrag kommt durch ein individuelles, schriftlich (auch per E-Mail) erstelltes Angebot der Anbieterin und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Zahlung der ersten Rechnung.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Anbieterin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Notion Office Setup: einmalige Konzeption und Einrichtung eines digitalen Office-Systems in Notion gemäß individueller Leistungsbeschreibung.
- Lexware Buchhaltungsvorbereitung: laufende Erfassung, Zuordnung und Ablage von Belegen in Lexware Office, monatliche Übersicht, Vorbereitung für den Steuerberater.
- All-in-One Office: Kombination aus Notion-Setup und laufender Buchhaltungsvorbereitung gemäß Angebot.
- Die Anbieterin erbringt keine steuerberatenden Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und steuerrechtliche Beratung ist ausdrücklich vom Leistungsumfang ausgenommen und obliegt dem Steuerberater des Auftraggebers.
- Die Anbieterin erbringt ebenfalls keine Rechtsberatung. Hinweise zu rechtlichen Themen sind unverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
- Die Anbieterin ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Eine Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt vorab.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der Anbieterin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Belege und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Belege für die laufende Buchhaltungsvorbereitung sind monatlich, spätestens jedoch bis zum 5. Werktag des Folgemonats, vollständig zu übermitteln. Bei verspäteter Übermittlung verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend.
- Der Auftraggeber benennt eine feste Ansprechperson und sorgt für deren Erreichbarkeit innerhalb angemessener Fristen.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener Mitwirkung, kann die Anbieterin den dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Preise & Zahlung (Vorkasse)
- Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
- Alle Leistungen werden im Voraus berechnet (Vorkasse). Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Einmalige Leistungen (z. B. Notion Office Setup, Setup-Anteil des All-in-One Office): Die Anbieterin stellt nach Auftragsbestätigung eine Rechnung über den vollen Auftragswert. Die Zahlung ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Bearbeitung beginnt mit Zahlungseingang.
- Laufende Leistungen (Buchhaltungsvorbereitung): Diese werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnung wird spätestens am 25. des Vormonats erstellt; die Zahlung ist bis zum 1. des Leistungsmonats fällig. Die Anbieterin behält sich vor, die laufenden Leistungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Mandat erteilt.
- Bezahlung erfolgt wahlweise per Banküberweisung oder über einen von der Anbieterin bereitgestellten Online-Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten und -bedingungen des Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend.
- Geht eine Zahlung nicht bzw. nicht rechtzeitig ein, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen bzw. den Leistungsbeginn entsprechend zu verschieben. Bei laufenden Leistungen ist die Anbieterin nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB für Unternehmer) sowie eine Verzugskostenpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu erheben.
- Bereits gezahlte Beträge für bereits begonnene oder erbrachte Leistungen werden bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Auftraggeber nicht erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
§ 6 Mehrleistungen & Belegvolumen
- Die Buchhaltungspakete enthalten ein im Angebot ausgewiesenes monatliches Belegvolumen. Belege im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftraggeber übermittelten Eingangs- und Ausgangsdokumente, die buchhalterisch zu erfassen sind (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge etc.).
- Wird das vereinbarte monatliche Belegvolumen überschritten, wird jeder weitere Beleg mit 1,00 € berechnet.
- Zusätzliche, im Tarif nicht enthaltene Rechnungs- oder Angebotserstellungen werden mit 10,00 € je Dokument berechnet.
- Überschreitet das tatsächliche Belegvolumen das gebuchte Paket in drei aufeinanderfolgenden Monaten dauerhaft, ist die Anbieterin berechtigt, den Wechsel in das nächsthöhere Paket vorzuschlagen. Der Auftraggeber entscheidet über den Wechsel; bei Ablehnung bleibt es bei der Einzelabrechnung nach Abs. 2.
§ 7 Laufzeit & Kündigung
- Einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung und Übergabe an den Auftraggeber.
- Laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, dauerhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Vertrauensverlust durch grobe Verletzung der Vertragspflichten.
- Bei Beendigung des Vertrags werden alle dem Auftraggeber gehörenden Daten in geeigneter Form übergeben. Daten und Zugangsrechte der Anbieterin werden entzogen bzw. gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 8 Auftragsverarbeitung & Datenschutz
- Soweit die Anbieterin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Die Anbieterin nutzt zur Leistungserbringung insbesondere Lexware Office (Server in Deutschland) sowie Notion (EU-Standardvertragsklauseln). Beide Anbieter erfüllen die Anforderungen der DSGVO.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.agnieszkabarkowski.de/datenschutz.
§ 9 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus und besteht zeitlich unbegrenzt.
- Die Anbieterin ist berechtigt, den Auftraggeber – nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung – als Referenz zu nennen.
§ 10 Gewährleistung
- Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer fachkundigen Dienstleisterin. Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat (z. B. Notion-Setup), wird eine mangelfreie Übergabe gemäß vereinbarter Leistungsbeschreibung geschuldet.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgerecht erbracht.
- Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.
§ 11 Haftungsbeschränkung
- Die Anbieterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den dreifachen Wert der monatlichen Vergütung bzw. bei einmaligen Leistungen auf den Auftragswert.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – außerhalb der in Abs. 1 genannten Fälle – ausgeschlossen.
- Die Anbieterin haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Unterlagen des Auftraggebers entstehen.
- Die Anbieterin haftet nicht für steuerliche Folgen, die sich aus der Bewertung der Geschäftsvorfälle durch den Steuerberater des Auftraggebers ergeben.
§ 12 Höhere Gewalt
- Die Anbieterin ist von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Erbringung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krankheit, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks sowie länger andauernde Störungen der IT-Infrastruktur ohne Verschulden der Anbieterin.
- Die Anbieterin informiert den Auftraggeber unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Leistungsverhinderung.
§ 13 Nutzungsrechte
- An den von der Anbieterin im Rahmen einmaliger Leistungen erstellten Werken (insbesondere Notion-Setup, Vorlagen, Dashboards) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
- Eine Weitergabe oder Vermarktung der überlassenen Werke an Dritte – insbesondere die Veräußerung als Notion-Template – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
Ort, Datum · Auftraggeber
Unterschrift Auftraggeber
Diese AGB wurden für den konkreten Tätigkeitsbereich (Buchhaltungsvorbereitung im Sinne von § 6 Nr. 4 StBerG, Office-Dienstleistungen, Notion-Beratung) sorgfältig erstellt. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Für Rechtssicherheit im Einzelfall – insbesondere vor erstmaligem Einsatz oder bei Änderung des Geschäftsmodells – empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.